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EU-Sachberichte und Verbändeanhörungen

EU-Sachberichte und Verbändeanhörungen

OPFERSCHUTZPAKET DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION ANHÖRUNGSFRAGEBOGEN - INITIATIVE FÜR DIE RECHTE, UNTERSTÜTZUNG UND SCHUTZ FÜR OPFER VON KRIMINALITÄT UND GEWALT

ANUAS berichtet am Beispiel einer Betroffenen im Tötungsfall in Griechenland.

Ziel dieser Anhörung: Die Kommission beabsichtigt, ein Paket von Maßnahmen, darunter eine Richtlinie über Mindestnormen zu verabschieden, in der ersten Hälfte des Jahres 2011. Diese Anhörung gibt den Beteiligten Gelegenheit, ihren Standpunkt der Kommission zu Gehör zu bringen, welche konkreten Maßnahmen auf EU-Ebene entwickelt werden könnten, die einen wirklichen Mehrwert bringen würden. Darüber hinaus wird die Kommission einen Einblick in die konkreten Erfahrungen der Arbeit mit den Opfern von Straftaten geben, insbesondere im Hinblick auf die Schwierigkeiten, die sie bei der Unterstützung der Opfer sieht und die Probleme mit denen die Opfer konfrontiert sind. Die Kommission ist insbesondere interessiert an verlässlichen Daten, Fakten und konkreten Beispielen über die Situation vor Ort, als auch an konkreten Lösungsvorschlägen.

Hintergrund: Zu den Grundprinzipien für Maßnahmen im Bereich Justiz gehört die gegenseitige Anerkennung von Entscheidungen und das gegenseitige Vertrauen in jeweils andere Rechtssysteme. Die Vorstellung eines einheitlichen Raums des Rechts bedeutet außerdem, dass Bürger die sich in einem anderen Mitgliedsstaat als ihrem eigenen befinden, nicht schlechter gestellt sein sollen, nur weil sie sich innerhalb der EU frei bewegt haben. Zu diesem Zweck wurden Mindestnormen für die Rechte und die Behandlung von Opfern in den Rahmenbeschluss des Rates von 2001 über die Stellung des Opfers im Strafverfahren (2001/220/JI) aufgenommen. Die Analyse hat gezeigt, dass die Umsetzung nicht zufriedenstellend ist und vage Formulierungen zu Schwierigkeiten bei der Umsetzung und Durchsetzbarkeit geführt haben. Rechte wurden nicht einheitlich umgesetzt und infolgedessen kann ein Opfer einer Straftat in einem Mitgliedsstaat weniger oder schwächere Rechte und Unterstützung haben im Vergleich zu einem anderen Mitgliedsstaat. Die Richtlinie von 2004 über die Entschädigung für Opfer von Straftaten (2004/80/EG) verlangt außerdem, dass alle Mitgliedsstaaten Regelungen zur staatlichen Entschädigung für die Opfer von vorsätzlichen Gewaltverbrechen treffen und dass grenzüberschreitende Forderungen möglich sind und unterstützt werden. Die Umsetzung war zufriedenstellend, aber verfahrenstechnische Schwierigkeiten bestehen weiter und von der Möglichkeit grenzüberschreitender Forderungen wird selten Gebrauch gemacht. Darüber hinaus sind in den letzten Jahren, ohne die Opfer zu vergessen, Fragen der Sicherheit und Durchsetzung in den Mittelpunkt gerückt.

OPFERSCHUTZPAKET DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION ANHÖRUNGSFRAGEBOGEN

Anhörungsfragebogen - Beispiel einer Betroffenen im Tötungsfall in Griechenland (44,7 KiB)

ANUAS Sachberichte an die EU
ANUAS Verbändeanhörung der EU

ANUAS-Beteiligung an Verbändeanhörungen der Bundesministerien

BMJV-Verbändeanhörungen
BMAS-Verbändeanhörungen

Verbändeanhörung BMAS: "Gesetz zur Regelung des sozialen Entschädigungsrechtes"

ANUAS-Sachbericht zu drei Verordnungen zum Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGB XVI) - Verbändeanhörung BMAS (15. 08. 2023)

  • Auslandszuständigkeitsverordnung (AusZustV, Anlage 1),
  • die Verordnung zum Einkommen und Vermögen im SGB XIV (EVV, Anlage 2) und
  • die Berufsschadensausgleichsverordnung (SGBXIV-BSchAV, Anlage 3).
Berichte/Diskussionen im Bundestag

Darstellung durch den ANUAS: Problemfelder für Angehörige gewaltsamer Tötung = Opfer * Lösungsansätze zur korrekten Umsetzung der EU-Richtlinie zum Mindeststandard für Gewaltopfer

Gesprächsgrundlagen und Fragen an die Politik am 27. 11. 2023 im Paul-Löbe-Haus (835,7 KiB)