Bild zeigt das Logo des BV ANUAS e. V. Hilfsorganisation

ANUAS neutrale OmbudsStelle

Logo ANUAS Neutrale Ombudsstelle

Konfliktberatung: ANUAS neutrale OmbudsStelle

Projektbeschreibung

„Aufbau einer EU weiten neutralen Informations-, Beratungs- und Koordinationsstelle für Gewaltopfer und Angehörige von Tötungsdelikten“ – Ombudsstelle

Der Bundesverband ANUAS e.V. betreut seit 2008 Angehörige von Opfern gewaltsamer Tötung als bundesweit einzige Betroffenen-Hilfsorganisation.

Die Betroffenen erfahren nicht nur Traumata in Verbindung mit der gewaltsamen Tötung an Angehörigen, sondern auch viele Ungerechtigkeiten, Diskriminierungen, fehlerhaften und inkompetenten Umgang Nichtbetroffener. Alle diese Punkte führen zu Re-Traumatisierungen und zusätzlichen weitreichenden Schäden an Einzelpersonen und in der Gesellschaft.

Als Pilotprojekt EU-weit bietet ANUAS mit dem wichtigen Punkt der eigenen Betroffenheit, die Möglichkeit die besonderen Bedürfnisse der Gewaltopfer richtig einzuschätzen. Der eigene Erfahrungsschatz im Umgang mit ihnen, im Betroffenenfall bietet besondere Kompetenzen des Verständnisses, welche andere Hilfsorganisationen nicht in der Form anbieten kann.

Durch das Pilotprojekt lernen EU weit Hilfsorganisationen von betroffenen Gewaltopfern die wirklich notwendigen Hilfen und die speziellen Bedarfe und Wünsche.

Betroffene Angehörige von Tötungsdelikten wollen ihre besonderen Bedürfnisse in Bezug auf Anerkennung ihres Opferstatus,  Opferentschädigung, kompetenten und respektvollen Umgang mit den Bediensteten in Institutionen, Polizei, Justizbehörden und Vertretern der Politik, gesundheitliche und berufliche Rehabilitation uvm. umgesetzt wissen.

ANUAS e.V. organisiert und bündelt die Interessen seiner Mitglieder und vertritt diese gegenüber Leistungsträgern, den Länder- und Bundesverwaltungen, der Länder-, Bundes- und Europapolitik sowie anderen Verbänden. Die Hilfsangebote des ANUAS dienen ebenfalls der bundesweiten Unterstützung für Angehörige von Tätern.

Grundgedanke für die Schaffung einer EU-weiten neutralen Informations-, Beratungs- und Koordinationsstelle – „Ombudsstelle“

…war die Richtlinie 2012/29/EU v. 25.10.2012 über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001/220/JI.

Im Rahmen der aktiven Betroffenenarbeit des BV ANUAS e.V. wurde festgestellt, daß die EU-Richtlinie 2012/29/EU sowohl in Deutschland als auch in anderen EU-Ländern bisher nur unzureichend bzw. gar nicht umgesetzt wurde.

Um die wichtigen und umfangreichen Ziele zu erreichen, Betroffene von Gewalttaten ohne lange Wege, mit niedrigschwelligen Hilfsangeboten zu unterstützen, wird die Errichtung einer EU weiten neutralen Informations-, Beratungs- und Koordinationsstelle für Gewaltopfer „Ombudsstelle“ als dringend notwendig erachtet. Der Austausch mit den EU-Partnerländern und darüber hinaus könnte bahnbrechende Wege öffnen für den zukünftigen Opferschutz. Betroffene sind Experten aus eigener Erfahrung.

Dieses ANUAS-Pilotprojekt könnte eine Beispielfunktion zur Resozialisierung von Gewaltopfern in allen EU-Mitgliedsstaaten sein. Bei einer guten und ausreichenden Zusammenarbeit, EU weit, unter Berücksichtigung der Opferinteressen und Einwirken der Umsetzung von Opferrechten könnte der Opferschutz in allen Ländern verändert werden. Diese Möglichkeit der allumfänglichen Hilfe könnte in allen EU-Ländern verwirklicht werden. Dazu wird ein umfangreicher Austausch innerhalb der EU durch ANUAS angeregt, der dauerhaft anhält.

Was sind die Probleme?

Die Probleme sind nach wie vor die Umsetzung der Opferrechte. Opfer erhalten weder Gehör, Akzeptanz, noch Hilfen. Angehörigen von gewaltsamer Tötung wird der Opferstatus verwehrt. Sie werden als Hinterbliebene oder kompliziert Trauernde behandelt und gewertet. Die  Angehörigen von gewaltsamer Tötung werden diskriminiert, stigmatisiert, nicht ernst genommen und alleine gelassen. Dazu zählen alle in Deutschland lebenden Betroffenen, eingeschlossen Flüchtlinge und Migranten.

Potentielle Gefahren bezüglich ernst zu nehmender Gedanken des Amoklaufes, Lynchjustiz und / oder Suizid gefährden das Wohl der Einzelperson, aber auch die Gesellschaft.

Ein Täter-Opfer-Ausgleich (nach § 46a StGB, 155a, b – geregelt im Verbrechensbekämpfungsgesetz 1994) ist in Fällen einer gewaltsamen Tötung unmöglich, und trotzdem besteht Aufklärungs- und Gesprächsbedarf bei Opferangehörigen, Tätern und Täterangehörigen.

Ziele:

  • Schaffung von sicheren Kommunikationskanälen zwischen europäischen Hilfsorganisationen, Institutionen und Behörden:
  • Hierzu finden Fachtagungen zur Sensibilisierung und Austausch mit Betroffenen statt.
  • Berufliche Rehabilitation soll ermöglicht werden über den speziell auf die Fähigkeiten und Bedürfnisse Traumatisierter angepassten Vorbereitungskurs “ Experten aus eigener Erfahrung“ als Qualifikation für Teilnahme am Leonardo da Vinci-Ausbildungs-Projekt EX-IN. Angehörige von Tötungsfällen sind oft noch zu nah am Erleben und benötigen zuerst die Wiedererlangung der äußeren und inneren Sicherheit, um die o. g. Ausbildung zum Genesungsbegleiter oder Ausbilder absolvieren zu können. Dafür wurde der Vorbereitungskurs entwickelt.
  • Täter-Opfer-Ausgleich/Mediation über eine „Betroffenen-Ombudsstelle“
  • Hilfen zur Selbsthilfe über Gesprächskreise, die individuell auf die Wünsche und Bedürfnisse einzelner Betroffener abgestimmt sind
  • Schaffung einer grenzüberschreitenden Dokumentations- und Rechtsberatungsstelle für Asylsuchende
  • Forschungsarbeiten und Fachpublikationen zur Kriminal- und Gewaltprävention bzgl. des Opferschutzes:
  • Forschungsarbeit: „Trauer, Trauma und Fragen der Gerechtigkeit in der EU“
  • Fachpublikation: „Kann die Mediation als alternatives Verfahren zur Streitbelegung in Mordfällen zum Einsatz kommen, und wie könnte diese EU-weit aussehen?“
  • Erstellung eines Ratgebers für die Politik
  • Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit (national und international) zur Sensibilisierung, Information, Austausch, Zusammenarbeit
  • Weitervermittlung von Opfern an kompetente Institutionen, Hilfseinrichtungen und Behörden sowie deren Begleitung, unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen, der Privatsphäre und des Respekts
  • ständige Erweiterung des Opferhilfenetzwerks (EU-weit) und regelmäßiger Erfahrungsaustausch zur Optimierung der Hilfsangebote und Fachkompetenzen
  • beratende Hilfestellung bei der Umsetzung der Opferrechte (nach EU-Richtlinie 2012/29/EU vom 25. 10. 2012)
  • Sensibilisierung und Wissensvermittlung zur Verhinderung von Diskriminierung und Stigmatisierung der Opfer / Angehörigen
  • Unterstützung im Bereich Restorative Justice: z. B. Stilles Zuhören, Mediation, Runder Tisch, Konfliktberatung
  • Ergänzung und Weiterentwicklung der bereits bestehenden EU-weiten Datenbank zum Opferschutz „Victimsupport“

Im Rahmen des Projektes ist die Notwendigkeit der (zeitgerechten) Prävention, Schulung und Bewusstseinsbildung sowie des Austausches und der Zusammenarbeit von Opfern, Hilfskräften sowie Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen gegeben.

Dabei ist folgendes geplant:

  1. Strategische Beschaffung und Verwertung von Informationen zur Bedarfs- und Bedürfnisorientierung von Gewaltopfern, z.B. Schadenersatzansprüche, berufliche Rehabilitations- und Wiedereingliederungsmaßnahmen etc. zur Prävention von Kriminalität und Gewalt:
    • z.B. Wahrnehmung von Frühwarnsignalen bei Amoklauf, Suizid etc.
    • Vereitelung/Verhinderung von Gewalttaten z. B. aus Rache, Verzweiflung etc.
    • Zuhören, Lernen, Agieren
  2. Kommunikation mit Betroffenen und Nicht-Betroffenen sowie Institutionen und Behörden:
    • Aktiver Dialog zwischen Bürgern, Polizei und Gemeinden
    • Bewusstseinsbildung und Aufklärung zu verschiedenen Themen im Bereich Opferschutz, Gewaltprävention, Traumata und mögliche Reaktionen bei Gewaltopfern etc.

Zusammenarbeit mit externen Akteuren mit einem gemeinsamen Ziel:

  • Zusammenarbeit zwischen BMI und Bürgern, Medien, Feuerwehr, Sanitätskräften, Krankenhäusern sowie weiteren Hilfsorganisationen im Bereich Opferschutz und Gewaltprävention
  • Umsetzung von Projekten in die Präventions- und Bewältigungspraxis

Überlegungen und Hintergründe, die zu einer umfassenden Betrachtung und praktischen Weiterentwicklung der bisherigen Opferhilfsdatenbanken und Opferhilfsangebote führen:

  • Mut zu innovativen Ideen und Zugängen am Puls der Zeit
  • Solide Grundlage an wissenschaftlichen Erkenntnissen
  • Studien, Evaluation und wiss. Begleitung von Praxisprojekten
  • Enge Kooperation und Einbezug der wesentlichen Endnutzer
  • Einbezug von lessons learned aus dem internat. Kontext (good practices)
  • Nachhaltige Finanzierungsstrukturen für Prävention, Ausbildung und Vorsorge

Erwartete Ergebnisse:

  • Minimierung der Gewaltbereitschaft und Kriminalität in allen Altersgruppen
  • Umfassenderer Opferschutz und Opferhilfe
  • Minimierung des Leidensdrucks der Gewaltopfer und Angehörigen
  • mehr Kompetenz von Seiten der Behörden und Institutionen im Umgang mit Opfern und Angehörigen
  • gleichberechtigte Zusammenarbeit aller Opferhilfeeinrichtungen zum Wohle der betroffenen Menschen
  • Betroffene Menschen werden gehört, ernst genommen und in die Opferarbeit einbezogen
  • berufliche und soziale Integration / Inklusion der Betroffenen sowie Teil am gesellschaftliche Leben
  • Verhinderung von Lynchjustiz
  • Minimierung von Suizidgefahr bei Betroffenen