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Beauftragte für Integration und Inklusion

Beauftragte für Integration und Inklusion

Die UN-Behindertenrechtskonvention

Gesellschaftliche Teilhabe ist ein Menschenrecht, das ohne Einschränkungen auch für seelisch und / oder psychisch erkrankte Menschen gilt.

Integration und Inklusion

Seit dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention und der Vorstellung des Nationalen Handlungsplans der Bundesregierung ist in der öffentlichen Diskussion immer häufiger der Begriff „Inklusion“ zu lesen und zu hören. Nicht selten in Kombination oder als Ergänzung zum vertrauter klingenden Begriff der „Integration“. Es handelt sich dabei jedoch nicht einfach um den Austausch eines Schlagwortes durch ein anderes: Integration und Inklusion bezeichnen vielmehr zwei sich grundlegend unterscheidende sozialpolitische Konzepte und stehen für unterschiedliche Sichtweisen auf die Gesellschaft.

Während die Integration davon ausgeht, dass eine Gesellschaft aus einer relativ homogenen Mehrheitsgruppe und einer kleineren Außengruppe besteht, die in das bestehende System integriert werden muss, stellt die Inklusion eine Abkehr von dieser Zwei-Gruppen-Theorie dar und betrachtet alle Menschen als gleichberechtigte Individuen, die von vornherein und unabhängig von persönlichen Merkmalen oder Voraussetzungen Teil des Ganzen sind.
Das Konzept der Integration nimmt also bewusst Unterschiede wahr und verlangt vom Einzelnen, dass er sich an das Mehrheitssystem anpasst, um ein vollwertiges Mitglied der Gesellschaft zu sein. Die Inklusion dagegen ordnet unterschiedliche individuelle Eigenschaften und Voraussetzungen nicht auf einer Werteskala, sondern betrachtet die Vielfalt und Heterogenität der Gesellschaft als grundlegend und selbstverständlich. Hier muss sich nicht der Einzelne dem System anpassen, sondern die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen müssen so flexibel gestaltet sein, dass sie jedem Einzelnen Teilhabe ermöglichen.

Für den ANUAS bedeutet dieses:

Angehörige gewaltsamer Tötung sind Opfer psychischer Gewalt aus einer tödlichen Gewalttat heraus. Auf Grund der psychischen und teilweise körperlichen Einschränkungen sind diesen betroffenen Menschen keine Teilhabemöglichkeiten in der Gesellschaft mehr gegeben. Sie werden arbeitslos, haben einen Grad der Behinderung und sind viele Jahre krank.

Das Thema macht Angst und führt zu Berührungsängsten. Betroffene Angehörige werden diskriminiert und ausgegrenzt.