Bild zeigt das Logo des BV ANUAS e. V. Hilfsorganisation

Selbstverpflichtung zur Transparenz

Selbstverpflichtung zur Transparenz

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr :

Bundesverband ANUAS e. V.-Hilfsorganisation für Mord-/Tötungs-/Suizid- und Vermisstenfällen
Erich-Kurz-Str. 5
10319 Berlin
gegründet: 26. 11. 2008

2. Vollständige Satzung

o. Gesellschaftervertrag sowie weitere wesentliche Dokumente, die Auskunft darüber geben, welche konkreten Ziele wir verfolgen und wie diese erreicht werden (z. B. Vision, Leitbild, Werte, Förderkriterien) finden Sie in unserer Satzung.

3. Datum des jüngsten Bescheides vom Finanzamt über die Anerkennung als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft:

13.07.2023
Aktueller Freistellungsbescheid

4. Name und Funktion d. wesentlichen Entscheidungsträger:

ANUAS geschäftsführender Vorstand

5. Bericht über die Tätigkeiten des Bundesverbandes ANUAS e.V.

Tätigkeitsbericht 2023

6. Personalstruktur:

  • geschäftsführender Vorstand
  • Vollmitglieder
  • Fördermitglieder
  • Assoziierende Mitglieder
  • Organisationsmitglieder (entspr. Satzung § 3, § 5)
  • Ehrenmitglieder
  • Beauftragte für Integration und Inklusion
  • Datenschutzbeauftragte
  • wissenschaftlicher Beirat (beratend)
  • ehrenamtliche Helfer (Studenten, Praktikanten)

7. Mittelherkunft:

  • Mitgliedsbeiträge
  • Spenden
  • Bußgelder
  • andere Zuwendungen
    • entsprechend Jahresbericht (kann elektronisch oder postalisch angefordert werden)

8. Mittelverwendung:

  • Angaben über die Verwendung sämtlicher als Teil der jährlich erstellten Einnahmen- und Ausgaben- oder Verlustrechnung sowie der Vermögensübersicht bzw. der Bilanz – kann elektronisch oder postalisch angefordert werden

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit

mit Dritten, z. B. Mutter- oder Tochtergesellschaft, Förderverein, ausgegliederter Wirtschaftsbetrieb, Partnerorganisation:
= keine

10. Namen von juristischen Personen,

deren jährliche Zuwendung mehr als zehn Prozent unserer gesamten Jahreseinnahmen ausmachen
= keine

Wir bestätigen, dass die Organe, welche für unsere Organisation bindende Entscheidungen zu treffen haben, regelmäßig tagen und dass die Sitzungen protokolliert werden. Anfragen an unsere Organisation werden in angemessener Frist beantwortet.

Die Jahresrechnung wird namentlich durch einen Entscheidungsträger unserer Organisation abgezeichnet.

Bei Prüfung unseres Jahresberichtes wird die Einhaltung dieser Verpflichtung kontrolliert

  • internen Prüfgremien (Kassenwart, 3 Vorstandsexterne Kassenbeisitzer, Mitgliederversammlung, Vorstand)


Berlin, Dezember 2023

Der Vorstand

Tätigkeitsbericht 2023
Tätigkeitsbericht 2022
Tätigkeitsbericht 2021
Tätigkeitsbericht 2020
Tätigkeitsbericht 2019
Finanzierung 2023

Projektförderungen durch Krankenkassen, -verbände und Stiftungen

2023

  • Aktionstage 26. + 27. 11. 2023 --- Förderung durch die Aktion Mensch = 21.548,04 EUR * ANUAS-Eigenanteil über Spendengelder = 2.394,23 EUR

  • Projekt: "Künstlerische Möglichkeiten - Andere Wege finden und gehen nach einem schweren Schicksalsschlag" --- Förderung durch die Aktion Mensch = 5.211,00 EUR * ANUAS-Eigenanteil über Spendengelder = 579,00 EUR

  • Projekt: "Partizipative Erstellung von Selbsthilfe-Arbeits-Karten - Lebenssinn- und Ressourcenkarten = Sinn-Spruch-Karten" --- Förderung durch die Aktion Mensch = 5.000,00 EUR * ANUAS-Eigenanteil über Spendengelder = 297,00 EUR

  • Projekt: "3teilige Schulungs-/Seminarreihe für Selbsthilfe-Gruppenleiter und Betroffene im Umgang mit Traumatisierten, einschließlich Psychohygiene für Helfer" (15. 05. 2023 * 28. 11. 2023 * 29. 11. 2023) --- Förderung durch die Aktion Mensch = 13.278,07 EUR * ANUAS-Eigenanteil über Spendengelder = 1.475,34 EUR

  • Projekt: "Errichtung einer integrativen und partizipativen Musikwerkstatt" --- Förderung durch die Aktion Mensch = 5.262,21 EUR * ANUAS-Eigenanteil über Spendengelder = 584,69 EUR

  • Projekt: "3 tägiger Workshop - Pantomime und Körperarbeit zur Gesundheitsprävention - Für Menschen mit psychischen Belastungsstörungen und sozialen Defiziten" --- Förderung durch die IKK BB = 12021,30 EUR * ANUAS-Eigenanteil über Spendengelder = 1.335,70 EUR

Ablehnungen der Selbsthilfeförderung nach dem SGB V § 20 h,  durch Krankenkassen

  • Techniker Krankenkasse: Projekt "2 teiliger Workshop - Markt der gesundheitspräventiven Möglichkeiteen" - Projektfinanzierung beantragt = 12.003,90 EUR (Eigenanteil ANUAS = 1.200,00 EUR)

  • AOK Berlin-Brandenburg: Projektantrag 1: "Die eigene Sprache wiederfinden - heilsames Schreiben nach dem Trauma gewaltsame Tötung eines Angehörigen" - Projektfinanzierung beantragt = 5.400,00 EUR (Eigenanteil ANUAS = 540,00 EUR)

  • AOK Berlin-Brandenburg: Projektantrag 2: "1 tägiger Workshop - Störungen haben Vorrang - Schicksalsschläge auch!" - Projektfinanzierung beantragt = 5.075,00 EUR (Eigenanteil ANUAS = 500,00 EUR)

  • Ablehnung des Pauschalförderantrag des ANUAS durch die VdEK e.V.
Finanzierung 2022

Projektförderungen durch Krankenkassen, -verbände und Stiftungen

2022

  • AOK-Nordost: 3.776,00 EUR
    Projektbezeichnung: 1 tg. Workshop "Selbsthilfe Chancen + Grenzen Entlastung + Stabilisierung"

  • AOK-Nordost: 4.822,00 EUR
    Projektbezeichnung: 2 tg. Workshop "Das Kartenhaus des Lebens ist zerstört - Wie weiter?"

  • IKK Brandenburg und Berlin: 7.254,40 EUR
    Projektbezeichnung: Gestaltung eines All-Jahres-Kalenders "Gesundheitspräventive Hilfe zur Selbsthilfe beim BV ANUAS e.V. - als Nachsorgeprojekt -

  • Techniker Krankenkasse: 7.571,00 EUR
    Projektbezeichnung: „Aufbau und Förderung der digitalen Selbsthilfe für Betroffene"

Ablehnung des Pauschalförderantrages für Bundes-Selbsthilfe-Organisationen durch die VdEK e.V.