Bild zeigt das Logo des BV ANUAS e. V. Hilfsorganisation

Wie können Sie helfen/wer hilft bereits?

Wer hilft bereits dem BV ANUAS e.V. und wie können Sie helfen?

Werden Sie Mitglied / Fördermitglied im Bundesverband ANUAS e. V.

  • Unterstützen Sie als Betroffene/r andere Betroffene mit Ihren Erfahrungen
  • Als Nicht-Betroffener helfen Sie ANUAS e.V. zum Beispiel besonders durch ehrenamtliche Mitarbeit in der Organisation und Durchführung von Vereinsprojekten
  • Ihre Förder-Mitgliedsbeiträge helfen bei der Finanzierung des Aufbaus und der Angebote des Vereins, sowie der finanziell notwendigen Hilfen für die betroffenen Familien.

ANUAS e.V. braucht Ihre Unterstützung!

Wir sind bei der Finanzierung der Vereinsangebote auf Geld- und Sachspenden angewiesen. Unternehmen können als Sponsoren/Helfer gezielt einzelne Veranstaltungen, Seminare oder die laufende Arbeit des Vereins unterstützen.

Folgende Unternehmen und Künstler / Prominente unterstützen die ehrenamtlichen Tätigkeiten beim ANUAS e.V. für betroffene Angehörige regelmäßig:

Weitere Unterstützer finden Sie in den monatlichen ANUAS-Newslettern/Monatsberichten.

Eine regelmäßige Unterstützung sichert die langfristige Finanzierung/Hilfen der Angebote des Vereins.

–> Werden Sie Fördermitglied und unterstützen Sie ANUAS e.V. mit regelmäßigen variablen Spenden/Hilfen.

(Hier lesen Sie die Hinweise zur Fördermitgliedschaft)

Wie können Politik und staatliche Stellen die Arbeit des ANUAS e.V. unterstützen?

  • Informieren Sie Mitarbeiter, andere Organisationen und Polizei von den Angeboten des ANUAS e.V.
  • Geben Sie ANUAS e.V. ein Forum, um seine Angebote potenziell Betroffenen und Unterstützern vorzustellen
  • Die Berücksichtigung des ANUAS e.V. zum Beispiel bei Förderprogrammen sichert die langfristige Finanzierung der Angebote des Vereins

Spenden von der Steuer absetzen: Das müssen Sie beachten.

Spenden und Zuwendungen an gemeinnützig anerkannte Stiftungen und Organisationen sind nach Paragraph §§ 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar.

Spendenbescheinigung & Höhe der Spendenabzugsfähigkeit

Spenden an gemeinnützige Organisationen können bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter beim Finanzamt als Sonderausgabe geltend gemacht und somit von der Steuer abgesetzt werden.

Vereinfachter Spendennachweis ohne Spendenquittung

Spenden bis zu 300 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden. Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300 Euro ( § 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken – steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer, Spende oder Mitgliedsbeitrag – vorzulegen.
Spenden über 300 Euro müssen über eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenbescheinigung / Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden.

ANUAS e. V. ist beim Finanzamt als gemeinnützige Organisation anerkannt und von der Körperschaftssteuer befreit, somit können Sie Spenden an unsere  Hilfsorganisation von der Steuer absetzen.

Wir senden Ihnen bereits ab einer Spendensumme in Höhe von 50 Euro automatisch eine separate Spendenbescheinigung für das Finanzamt zu. Wir bestätigen, dass Ihre Zuwendung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne §§ 51ff AO verwendet wird.

Einzelspender bekommen von uns nach Eingang ihrer Spende eine Spendenquittung zugesandt. Spender mit einem regelmäßigen Spendenmodus erhalten im Januar des Folgejahres ihrer Spenden automatisch eine Sammel-Spendenbescheinigung – auf Wunsch stellen wir selbstverständlich auch Einzel-Spendenbescheinigungen aus.

Bitte vergessen Sie nicht, Ihre Adresse anzugeben.

Spenden – Konto ANUAS e. V.

–> KD-Bank e.G.
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BIC GENODED1DKD                      IBAN DE 18350601901567428016

Den Verein und die Hilfe fördern

Die direkte Vereinsarbeit können Sie ebenfalls mit Sach- oder Geldmitteln fördern. Die Förderung von ANUAS e.V. ist steuerlich absetzbar. Es sind einzelne oder auch jährliche Gesamtnachweise möglich.

ERBSCHAFTEN:

  • bei Nichtvorhandensein von Verwandten können Sie helfen, indem Sie ein Testament zugunsten der gemeinnützigen Hilfsorganisation für Angehörige  Mord-/Tötungs-/Suizid- und Vermisstenfällen – ANUAS e.V. erstellen, die die Hilfen dringend benötigt, um Gewaltopfern bzw. den Angehörigen von Tötungsfällen helfen zu können — sonst ist der Erbe der Staat
  • für gemeinnützige Organisationen entfällt die Erbschaftsteuer
  • tun Sie etwas Gutes — helfen Sie, auch nach Ihrem Tod, unterstützen Sie Gewaltopfer und die Familien mit ihrem Vermögen oder Teilvermögen —>

Stiftungen:

Auch als S T I F T E R für ANUAS e. V. unterstützen sie den guten Zweck der gemeinnützigen und wichtigen Arbeit. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, noch zu Lebzeiten den Einsatz der Stiftungsgelder zu verfolgen und nach dem Tod in guter Erinnerung der humanistischen Hilfe zu bleiben.