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Über das eigene Leben hinaus helfen

Manche Menschen möchten auch über ihre eigene Lebenszeit hinaus etwas bewirken und eine Aufgabe unterstützen, die ihnen besonders am Herzen liegt.

Mit einer testamentarischen Zuwendung können Sie dazu beitragen, dass der Bundesverband ANUAS e. V. seine gemeinnützige Arbeit für Mit-Opfer – Angehörige von Tötungsdelikten auch in Zukunft fortführen und weiterentwickeln kann.

Den ANUAS im Testament berücksichtigen

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, den Bundesverband ANUAS e. V. testamentarisch zu bedenken.

Sie können dem ANUAS beispielsweise durch ein Vermächtnis einen bestimmten Geldbetrag, einen Vermögenswert oder einen festgelegten Anteil zuwenden. Ebenso ist – abhängig von Ihrer persönlichen Nachlassgestaltung – eine Einsetzung als Erbe oder Miterbe möglich.

Eine solche Entscheidung ist sehr persönlich. Sie sollte in Ruhe getroffen werden und zu den eigenen Vorstellungen sowie zur familiären und persönlichen Situation passen.

Ein wichtiger steuerlicher Vorteil

Der Bundesverband ANUAS e. V. verfolgt gemeinnützige Zwecke.

Zuwendungen an gemeinnützige Körperschaften sind unter den gesetzlichen Voraussetzungen von der Erbschaftsteuer befreit (§ 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. b ErbStG).

Das bedeutet: Eine testamentarische Zuwendung an den ANUAS kann grundsätzlich ohne Abzug von Erbschaftsteuer für die gemeinnützige Arbeit eingesetzt werden. Das zugewendete Vermögen kann damit in vollem Umfang den Aufgaben zugutekommen, die Ihnen mit Ihrer Verfügung wichtig sind.

Gerade bei einer langfristig gedachten Unterstützung kann dies ein wesentlicher Vorteil gegenüber anderen Formen der Vermögensübertragung sein.

Was Ihre Zuwendung bewirken kann

Eine testamentarische Zuwendung kann dazu beitragen,

  • Information und Unterstützung für Mit-Opfer langfristig zu sichern,
  • unabhängige Fach- und Informationsangebote weiterzuführen,
  • Ratgeber und Materialien für Betroffene bereitzustellen,
  • Projekte und fachliche Entwicklungen zu ermöglichen,
  • Opferrechte weiterzuentwickeln und
  • die besonderen Bedarfe von Mit-Opfern dauerhaft in Gesellschaft, Fachwelt und Politik sichtbar zu machen.

Auf Wunsch kann mit dem ANUAS auch besprochen werden, ob eine Zuwendung einem bestimmten gemeinnützigen Arbeitsbereich zugutekommen soll, soweit dies rechtlich und organisatorisch möglich ist.

Rechtzeitig und rechtssicher regeln

Ein Testament sollte eindeutig formuliert sein, damit der eigene Wille später tatsächlich umgesetzt werden kann.

Für die rechtssichere Gestaltung eines Testaments, eines Vermächtnisses oder einer Erbeinsetzung empfehlen wir deshalb die Beratung durch eine Notarin, einen Notar oder eine entsprechend qualifizierte Rechtsberatung. Auch steuerliche Fragen zur individuellen Nachlassgestaltung sollten gegebenenfalls fachlich geprüft werden.

Wenn Sie darüber nachdenken, den Bundesverband ANUAS e. V. testamentarisch zu berücksichtigen, informieren wir Sie gern persönlich und vertraulich über unsere gemeinnützige Arbeit und darüber, welche Aufgaben mit einer solchen Zuwendung nachhaltig unterstützt werden können.

Was bleibt, kann weiterwirken

Mit einer testamentarischen Zuwendung können Sie dazu beitragen, dass auch zukünftige Mit-Opfer nach einem Tötungsdelikt nicht allein gelassen werden und ihre besonderen Schutz-, Informations- und Unterstützungsbedarfe weiterhin Gehör finden.

Für Mit-Opfer. Für Opferrechte. Für nachhaltige Veränderungen.