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Beitragsordnung

Beitragsordnung

Bundesverband ANUAS e. V. – Hilfsorganisation für Angehörige von Mord-/Tötungs-/Suizid- und Vermisstenfällen

1. Rechtsgrundlage

1.1. Gemäß §4 seiner Satzung erhebt der Bundesverband ANUAS e.V. – Hilfsorganisation für Angehörige von Mord-/Tötungs-/Suizid- und Vermisstenfällen (im folgenden BV ANUAS e.V.) zur Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben von den Mitgliedern Beiträge.

1.2. Die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge gehört gemäß § 6 der Satzung von ANUAS e.V. zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung.

2. Berechnungsmaßstab

Der Mitgliedsbeitrag berechnet sich nach dem Einkommen des Mitgliedes.

3. Stichtag

3.1. Stichtag der Ermittlung der Mitgliedsbeiträge ist der 31. 12. des jeweils vorangegangenen Kalenderjahres.

3.2. Bei neu aufgenommenen Mitgliedern tritt an die Stelle des 31. 12. des Vorjahres im Jahr der Aufnahme das Aufnahmedatum.

4. Jahresbeitrag

4.1. Der Mitgliedsbeitrag ist ein Jahresbeitrag.

4.2. Die Höhe des Beitrages wird jährlich durch die Mitgliederversammlung festgelegt.

4.3. Eine anteilige Ermäßigung oder Erstattung des Jahresbeitrages bei Eintritt, Austritt oder Ausschluß des Mitgliedes im Laufe eines Kalenderjahres erfolgt nicht.

4.4. Gezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht zurück gezahlt!

4.5. Leistet ein Mitglied seinen Beitrag nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig, ist der Verein berechtigt, Mahn-­ und Verwaltungsgebühren zu erheben. Die Festsetzung dieser Gebühren erfolgt nach der Beitragsordnung. Der rückständige Beitrag ist bis zu seinem Eingang mit fünf Prozentpunk­ten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Zahlungseingänge werden zuerst auf die Zinsen, dann auf die Mahn-­ und Verwaltungsgebühren, dann auf die rückständigen Beiträge angerechnet.

5. Beitragserhebung / Beitragsermäßigung pro Jahr

5.1. Vollmitglieder

Mitglieder bis zu einem monatl. Nettoeinkommen v. 800,00 EUR 60,00 EUR
Rentner, Hartz-4-Empfänger, Sozialhilfeempfänger 60,00 EUR
Mitglieder über monatlich Netto von 800,00 EUR 120,00 EUR

5.2. Fördermitglieder

jährlicher Mindestbeitrag 60,00 EUR

5.3. Mitglieder „Organisationen, Initiativen und Interessengemeinschaften“

jährlicher Mindestbeitrag 60,00 EUR

6. Gültigkeit

Gültig ab 18. 08. 2017