Bild zeigt das Logo des BV ANUAS e. V. Hilfsorganisation

Familienangehörige von Personen, die infolge einer Straftat zu Tode kamen, zählen zu den Opfern und genießen dieselben Rechte wie die Opfer selbst einschließlich des Rechts auf Information, Unterstützung und Entschädigung.

Richtlinie 2012/29/EU v. 25.10.2012 über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten (Umsetzung in nationales Recht 16. 11. 2015)

Bundesverband ANUAS e.V. – Dachverband für Mit-Opfer von Tötungsdelikten

Der Bundesverband ANUAS e.V. ist der bundesweit tätige Dachverband mit Mitgliedsorganisationen für Mit-Opfer von Tötungsdelikten.
Als Bundesverband nimmt ANUAS die Interessenvertretung von Angehörigen Getöteter auf nationaler und europäischer Ebene wahr und setzt sich für die Anerkennung ihrer Rechte ein.

Mit-Opfer sind Menschen, deren Leben durch die Tötung eines nahestehenden Angehörigen dauerhaft verändert wurde. Sie sind häufig von chronischen seelischen und psychischen Belastungen, komplexen Verfahrenssituationen und institutioneller sekundärer Viktimisierung betroffen. Trotz ihrer besonderen Vulnerabilität sind ihre Rechte bislang nicht systematisch abgebildet.

ANUAS arbeitet menschenrechtsbasiert und orientiert sich an den Grundprinzipien der Menschenwürde, Gleichbehandlung und wirksamen Unterstützung. Maßgeblich sind dabei internationale menschenrechtliche Rahmen wie die UN-Behindertenrechtskonvention, die Istanbul-Konvention sowie europäische Opferrechtsstandards. Ziel ist es, strukturelle Schutzlücken sichtbar zu machen und zu schließen.

ANUAS als Dachverband

ANUAS ist Dachverband, weil mehrere rechtlich eigenständige Organisationen und Verbände Mitglied im Bundesverband sind.
Diese Dachfunktion dient der fachlichen Bündelung, Koordination und Rahmensetzung – nicht der finanziellen oder operativen Steuerung.

ANUAS ist:

  • kein Systemdach der Wohlfahrtspflege,
  • kein Träger der Regelversorgung,
  • kein Mittelweiterleitungsverband.

Vielmehr ergänzt ANUAS bestehende wohlfahrtliche und staatliche Strukturen durch zielgruppenscharfe menschenrechtliche Expertise für eine hochvulnerable Opfergruppe.

Interessenvertretung ohne Mitgliedschaft

Die Interessenvertretung von ANUAS erfolgt unabhängig von einer Mitgliedschaft.
Mit-Opfer müssen keine Mitglieder sein, um Unterstützung zu erhalten oder in ihrer Sache vertreten zu werden. Grundlage der Arbeit sind Betroffenheit, Bedarf sowie fachliche und erfahrungsbasierte Kompetenz.

Strukturelle Klarheit

Innerhalb des Dachverbands differenziert ANUAS funktional zwischen:

  • der Hilfsorganisation, die ausschließlich die Interessenvertretung von Mit-Opfern wahrnimmt, und
  • der Selbsthilfeorganisation, die gesondert organisiert ist und die Koordinierung der Hilfe zur Selbsthilfe übernimmt.

Der Bundesverband ANUAS e.V. vermittelt keine Rechtsanwälte, da für Mit-Opfer (=Angehörige gewaltsamer Tötung) ein fachlich ausgebildeter Anwalt für Opferrechte nötig ist. Diese Fachanwaltsrichtung gibt es zur Zeit leider noch nicht. Der Begriff "Opferanwalt" ist nicht geschützt, jeder Anwalt darf auch als Opferanwalt tätig sein. Dieses sieht ANUAS mit gemischten Gefühlen, da keine ausreichenden Qualifizierungen der bisherigen Fachrichtungen für die Betroffenen vorhanden sind.

Aus dem Grund hat ANUAS einen Antrag bei der Bundesrechtsanwaltskammer gestellt, mit dem Vorschlag, zu prüfen, eine neue Fachrichtung zu erschaffen: Fachanwalt für Opferrechte.
Titel: Neue Initatve zur Einführung der Fachanwaltschaſt für Opferrechte
Strategisches Ziel: Neuer Anlauf zur Befassung der Satzungsversammlung zur Änderung bzw. Ergänzung der Fachanwaltsordnung

ANUAS empfiehlt vorerst folgende Rechtsberatungs-Plattformen:

Advocado Rechtsanwälte

Logo Advocado

NERO Netzwerk engagierter Rechtsanwälte für Opferschutz

www.praeventionstag.de
Vorträge Dr. Bettina Grözinger

ODABS Online Datenbank für betroffene von Straftaten

https://www.odabs.org
NERO – Netzwerk engagierter Rechtsanwälte für Opferschutz
Rechtsanwält*innen beraten Opfer von Sexualdelikten und anderen Gewaltstraftaten.

Der ANUAS stellt sich vor


Unsere Arbeit im Überblick

  • Hilfsorganisation (bundesweit)
    • setzt sich politisch über eine ANUAS-Arbeitsgruppe „Hilfe für Tötungsfälle“ für die Interessen der betroffenen Menschen ein
    • Förderung der Kriminalprävention
      „Denn jemand, der nichts mehr zu verlieren hat, ist zu allem fähig und das ist die gefährlichste Waffe der Welt…„
  • Die Möglichkeit, einen Überblick über geeignete Unterstützungsangebote zu erlangen und gegebenenfalls Einrichtungen in einer bestimmten Region zu finden und zu kontaktieren findet man in der ANUAS-Online-Datenbank

    Gewaltopfer und Angehörige können sich eigenständig informieren und entscheiden, welches Angebot sie wahrnehmen möchten. Diese Vorgehensweise kann Betroffene darin unterstützen, verlorene Kontrolle wiederzuerlangen und somit einen positiven Effekt auf die Verarbeitung des Geschehens haben.

Der ANUAS e. V. übernimmt keine Rechtsberatung und keine Therapien!!!

Kurz gesagt:

Download ANUAS-Beschreibung in englischer Sprache:

ANUAS-Beschreibung in englischer Sprache (668,3 KiB)

Bild zeigt das Logo der Aktion Mensch

Die Neugestaltung der Internetseite zum Zweck der Hilfe für Angehörige von Mord-, Tötungs-, Suizid- und Vermisstenfällen beim Bundesverband ANUAS e. V. im Juli 2018 wurde im Rahmen von Projektgeldern durch die Aktion Mensch finanziert.

Gewährleistungs- oder Leistungsansprüche gegenüber der Aktion Mensch können daraus nicht erwachsen. Für die Inhalte und Gestaltung ist der Bundesverband ANUAS e. V. verantwortlich.

Herzlichen Dank für die Unterstützung der Hilfe für Gewaltopfer!

Die Website wurde erstellt von jbwebArt - Jeannette Czarkowski

Bild zeigt das Logo von jbwebart

ANUAS © ist eine beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragene Marke.

§ 11 - Namensführung (Auszug aus der ANUAS-Satzung)

Die Namensführung „Bundesverband ANUAS e.V. – Hilfsorganisation für Angehörige von Mord-, Tötungs-Suizid- und Vermisstenfällen“ sowie die Bildmarke sind eine beim Deutschen Patent- und Markenamt geschützte Marke. (Marken-Nr.: 30 2018 029 368 * Aktenzeichen: 30 2018 029 368.5 / 45)

Sie können und dürfen nur von beitragszahlenden Mitgliedern des Bundesverbandes, Selbsthilfegruppen, Selbsthilfevereinen, Regionalstellen oder Landesverbänden verwendet werden.

Ein vorheriger schriftlicher Antrag an den Vorstand ist verpflichtend.

Bild zeigt die Urkunde zur Markeneintragung vom Deutschen Patent- und Markenamt