Bild zeigt das Logo des BV ANUAS e. V. Hilfsorganisation

Familienangehörige von Personen, die infolge einer Straftat zu Tode kamen, zählen zu den Opfern und genießen dieselben Rechte wie die Opfer selbst einschließlich des Rechts auf Information, Unterstützung und Entschädigung.

Richtlinie 2012/29/EU v. 25.10.2012 über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten (Umsetzung in nationales Recht 16. 11. 2015)

Herzlich Willkommen beim Bundesverband ANUAS e. V.

Der Bundesverband ANUAS e.V. – Hilfsorganisation für Angehörige von Mord-, Tötungs-Suizid- und Vermisstenfällen, nachfolgend ANUAS genannt, ist eine bundesweite Betroffenen-Opfer-Hilfe- und Selbsthilfeorganisation. Er versteht sich als bundesweiter Interessenvertreter und stützender Partner für betroffene Angehörige.

Angehörige von Tötungsdelikten sind "Mit-Opfer" und müssen wie ein Opfer verstanden, behandelt, unterstützt und entschädigt werden!

Darüber hinaus will der Bundesverband im Sinne sozialer Verantwortung und aus Erfahrungen der eigenen Betroffenheit für die Betroffenen als Hilfsorganisation Einfluß auf die Gesellschaft nehmen, um die Sorgen und Nöte dieser Menschen stärker in das Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken und Verbesserungen in der Umsetzung der Gesetze zu ermöglichen.

  • ANUAS setzt sich für Hilfen und Gerechtigkeit im Umgang mit betroffenen Angehörigen ein, die überlebendes Opfer psychischer und / oder körperlicher Gewalt geworden sind.

  • ANUAS ist Trägerorganisation für die bundesweite ANUAS-Selbsthilfeorganisation und die psycho-soziale ANUAS-Kontakt- und Beratungsstelle in Berlin.

  • Die Hilfsangebote dienen ebenfalls der bundesweiten Unterstützung für Angehörige von Tätern.

  • Der ANUAS handelt subsidiär und repräsentiert die Arbeit seiner Mitglieder als Bundesverband.

  • Der ANUAS organisiert und bündelt die Interessen seiner Mitglieder und vertritt diese gegenüber Leistungsträgern, den Länder- und Bundesverwaltungen, der Länder-, Bundes- und Europapolitik sowie anderen Verbänden.

Der ANUAS stellt sich vor


Unsere Arbeit im Überblick

  • Hilfsorganisation (bundesweit)
    • setzt sich politisch über eine ANUAS-Arbeitsgruppe „Hilfe für Tötungsfälle“ für die Interessen der betroffenen Menschen ein
    • Förderung der Kriminalprävention
      „Denn jemand, der nichts mehr zu verlieren hat, ist zu allem fähig und das ist die gefährlichste Waffe der Welt…„
  • Die Möglichkeit, einen Überblick über geeignete Unterstützungsangebote zu erlangen und gegebenenfalls Einrichtungen in einer bestimmten Region zu finden und zu kontaktieren findet man in der ANUAS-Online-Datenbank

    Gewaltopfer und Angehörige können sich eigenständig informieren und entscheiden, welches Angebot sie wahrnehmen möchten. Diese Vorgehensweise kann Betroffene darin unterstützen, verlorene Kontrolle wiederzuerlangen und somit einen positiven Effekt auf die Verarbeitung des Geschehens haben.

Der ANUAS e. V. übernimmt keine Rechtsberatung und keine Therapien!!!

Kurz gesagt:

Download ANUAS-Beschreibung in englischer Sprache:

ANUAS-Beschreibung in englischer Sprache (668,3 KiB)

Bild zeigt das Logo der Aktion Mensch

Die Neugestaltung der Internetseite zum Zweck der Hilfe für Angehörige von Mord-, Tötungs-, Suizid- und Vermisstenfällen beim Bundesverband ANUAS e. V. im Juli 2018 wurde im Rahmen von Projektgeldern durch die Aktion Mensch finanziert.

Gewährleistungs- oder Leistungsansprüche gegenüber der Aktion Mensch können daraus nicht erwachsen. Für die Inhalte und Gestaltung ist der Bundesverband ANUAS e. V. verantwortlich.

Herzlichen Dank für die Unterstützung der Hilfe für Gewaltopfer!

Die Website wurde erstellt von jbwebArt - Jeannette Czarkowski

Bild zeigt das Logo von jbwebart

ANUAS © ist eine beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragene Marke.

§ 11 - Namensführung (Auszug aus der ANUAS-Satzung)

Die Namensführung „Bundesverband ANUAS e.V. – Hilfsorganisation für Angehörige von Mord-, Tötungs-Suizid- und Vermisstenfällen“ sowie die Bildmarke sind eine beim Deutschen Patent- und Markenamt geschützte Marke. (Marken-Nr.: 30 2018 029 368 * Aktenzeichen: 30 2018 029 368.5 / 45)

Sie können und dürfen nur von beitragszahlenden Mitgliedern des Bundesverbandes, Selbsthilfegruppen, Selbsthilfevereinen, Regionalstellen oder Landesverbänden verwendet werden.

Ein vorheriger schriftlicher Antrag an den Vorstand ist verpflichtend.

Bild zeigt die Urkunde zur Markeneintragung vom Deutschen Patent- und Markenamt